Internetrecht

Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es umfasst sehr viele andere Rechtsgebiete, die sich im Internet zusammenfinden. 

Besonders häufig werden die Rechtsgebiete gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, das Marken- und Urheberrecht, das Medienrecht, sowie das Strafrecht berührt. 

Insbesondere im Bereich des Internetrechts behalten wir es uns nach Rücksprache mit den Mandanten ausdrücklich immer vor, auch uns bekannte Kollegen in einem Fall hinzuzuziehen, sofern ein Rechtsgebiet berührt wird, welches wir in der Kanzlei nicht abbilden (wie zum Beispiel das Strafrecht), oder wir würden direkt eine andere Kanzlei empfehlen und den Fall nicht annehmen.

Wir vertreten den Ansatz, nur jene Mandate zu bearbeiten, in denen wir unseren Mandaten mit unserem Know How bestmöglich helfen können.

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